Sicherungsseile
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Bei Bühnenbetrieben, also Theatern, und in Studios werden Scheinwerfer eingesetzt. Diese werden mehr oder weniger oft abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut. Damit, auch bei einem Montagefehler, kein Unfall entsteht, werden diese Scheinwerfer üblicherweise mit einem zusätzlichen Seil gesichert. Dieses Seil nennt sich Sicherungsseil. Nachdem ein Scheinwerfer in ein derartiges Sicherungsseil gefallen ist, muß es ausgewechselt werden. Es darf also nur einmal beansprucht werden. (Es gibt Aufhängearten, die kein Sicherungsseil erforderlich machen.)

Fällt ein Scheinwerfer in eine Sicherungseinrichtung dann hat dieser aus dem Fall eine höchste Geschwindigkeit und eine bestimmte Masse. Aus beiden Werten ergibt sich die Beanspruchung an die Sicherungseinrichtung.

Um für einen bestimmten Anwendungsfall das richtige Sicherungsseil auswählen zu können müssen der maximal möglicheFallweg und die Masse, das Gewicht des Scheinwerfers, bekannt sein. Die Sicherungseinrichtung, also in diesem Fall das Seil, muß aus seiner Dehnung heraus einen Bremsweg ermöglichen. Beim Durchlaufen dieses kurzen Bremsweges muß der Scheinwerfer durch den sich auffbauenden Widerstand des Seiles abgebremst werden, ohne daß das Seil reißt. Dabei entstehen große Kräfte im Seil.
Um den ganzen Vorgang genügend sicher zu machen ist ein Sicherheitszuschlag erforderlich.

In der

DIN 56927
Thetertechnik, Bühnenbetrieb
Sicherungsseil für zu sichernde Gegenstände
bis 60 kg Eigengeiwcht
Maße, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung



sind ein Satz geeigneter Seile genormt. Werden die dort genannten Bedingungen eingehalten ist ein sicherer Betrieb gewährleistet.

Grundsätzlich sind in dieser Norm nur maximale Fallwege von 0,2 m zugelassen. Eine Tabelle gibt Auskunft über Lasten und Seildurchmesser, sowie dem erforderlichen Schnellverbindungsglied.

Die Seillänge muß mindestens 1 m betragen und das Seil muß auch so "gewickelt" sein, daß dieser Meter im Notfall mit seiner Dehnungsmöglichkeit wirksam wird.

Die Seildurchmesser ergeben sich aus dem Gewicht des Scheinwerfers und reichen von 3 bis 6 mm.

Die Eckwerte geben wir hier wieder, ohne daß wir hierfür haften. Vor eigener Anwendung ist jeder dazu aufgefordert, sich das DIN-Blatt durchzulesen und den vollständigen Text zu lesen. Folgende Seiltype liegt der Norm zugrunde:

Drahtseil nach DIN 3060 ( 6 X 19 )
mit Fasereinlage (FE),
blanker Oberfläche der Einzeldrähte (bK)
bei einer Nennfestigkeit der Drähte von 1770N/mm²
und einem rechtsgängigen Kreuzschlag (sZ)


Gewicht des Scheinwerfers
maximal
[kg]
erforderlicher mindest 
Durchmesser
des Drahtseiles
[mm]
erforderliches Schnell-
verbindungsglied
mindest Tragfähigkeit in 
[kg]
bis 15
3
50
bis 30
4
90
bis 50
5
200
bis 60
6
200

Anmerkung:  Das Drahtseil darf nicht ummantelt sein. An die Kauschen sind besondere Anforderungen gestellt.
 

Empfehlung von REICHE & VOGEL:

Das Normblatt in Ruhe durchzulesen und Seile möglichst gleicher Abmessung zu verwenden. Allerdings müssen Sie sich nach der größten Last, die bei Ihnen im Hause vorkommen kann, ausrichten. Dann sind Sie sicher, daß versehentlich kein zu klein dimensioniertes Seil verwendet wird. Unsere Empfehlung liegt bei einem Seildurchmesser von 5 mm.
Bei besonderen Anwendungsfällen müssen Sie dann darauf achten, daß die vorgesehenen Seile zum Einsatz kommen.

Übrigens ist es Ihnen unbenommen andere Sicherungseinrichtungen zu verwenden. In solch einem Fall müssen Sie jedoch einen Einzelnachweis über die Sicherheit erbringen.
 

Wie geht es weiter:
Es besteht der dringende Wunsch, die in der Norm aufgeführte Tabelle zu erweitern. Insbesondere in Studios sind andere Werte erforderlich, hier besteht der Wunsch nach kürzeren Seilen bei verminderter Nutzlast.
Deshalb ist beabsichtigt die Norm zu ergänzen.
Auskünfte gebe ich Ihnen gern und Anregungen können Sie auch an mich (ich bin derzeit Obmann des FNTh 3) oder an den FNTh 3 des DIN, Berlin zuleiten.

 
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