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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Angebot
Unsere Angebote sind nicht für Privatpersonen bestimmt, sie richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer bzw. denen gleichgestellte Abnehmer, zum Beispiel Körperschaften des öffentlichen Rechts. Angebotsbedingungen haben Vorrang gegenüber den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluß
Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt das Angebot des Lieferers als unverbindlich.

Wirksamkeit des Kaufvertrags
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Für die Auslegung ist ausschließlich Deutsches Recht maßgebend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Preise
Die Preise der Preislisten und der Angebote verstehen sich unverpackt ab Werk Berlin in EUR, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise der Preislisten sind unverbindlich und können von uns jederzeit ohne Ankündigung verändert werden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über.
Bestellungen über einen Warenwert unter EUR 25,-- pro Auftrag, können von uns mit EUR 25,-- abgerechnet werden.

Preisgleitklausel
Da die angegebenen Preise auf der derzeitigen Kostenlage beruhen, gilt als vereinbart, daß im Falle von Kostenerhöhungen sich auch die Preise erhöhen. Die Preise verändern sich um die Erhöhung des tariflichen Facharbeiter-Ecklohnes der Berliner Metallindustrie, multipliziert mit dem Lohnanteil an den Preisen. Der Lohnanteil wird pauschal auf das 0,85 fache der vereinbarten Preise festgesetzt.

Lieferumfang
Sämtliche Gerätepreise verstehen sich -sofern nicht ausdrücklich aufgeführt- ohne Lampen.

Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig und können fakturiert werden. Teilrechnungen sind entsprechend des Absatzes Zahlungsbedingungen fällig.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind in EUR frei Zahlstelle (Bankkonto) zu erbringen. Bei Auftragsgrößen über EUR 5.000,-- sind wir berechtigt folgende Teilzahlungen zu berechnen:

30 % des Auftragswertes bei Bestellung als Anzahlung,
30 % des Auftragswertes nach halber Lieferzeit und
40 % des Auftragswertes nach Versand.

Teilzahlungen sind mit anteiliger Mehrwertsteuer zu entrichten.

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus dem Kaufvertrag unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer verpflichtet sich deshalb für die Zeitdauer bis alle unsere Ansprüche aus dem Kaufvertrag erfüllt sind, daß die gelieferten Waren nicht fest in ein Gebäude eingebaut werden und somit selbständige "Bewegliche Sachen" bleiben.

Garantie
Die Garantiezeit für unsere Geräte beträgt ein Jahr. Schäden aus unsachgemäßer Bedienung, Lagerung und Wartung oder sonstiger Handhabung fallen nicht unter die Garantieverpflichtung. Verbrauchsgüter und betriebsbedingte Verschleißteile, wie zum Beispiel Lampen, Folien, Fassungen, Irisblenden und Abblendschieber, fallen nicht unter die Garantieverpflichtung; für diese Güter oder Teile wird innerhalb der Garantiezeit nur für Materialfehler Ersatz geleistet.

Garantieschäden müssen schriftlich innerhalb der Garantiezeit angezeigt werden.

Bei Farbscheiben aus Glas können Farbabweichungen auftreten, hieraus entstehen jedoch für den Käufer kein Rückgaberecht.

Garantieansprüche für von uns gelieferte Lampen werden von uns an den Lampenhersteller weitergeleitet. Die Garantieentschädigung des Lampenherstellers wird von uns an den Käufer weitergeleitet. Für weitergehende Ansprüche haften wir nicht.

Haftung
Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialmangel bei uns oder unserer Lieferanten, sowie alle Umstände, die nicht wir zu vertreten haben, die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des Bestellers, vom Auftrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

Technische Änderungen der Zulieferanten (zum Beispiel Lampen) haben wir nicht zu vertreten.

Für die Entsorgung von Verpackungsmaterial und Altgeräten übernimmt der Erwerber die Verpflichtungen und Kosten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Gefahrenübergangs.
Erfüllungsort für die Zahlungen ist Berlin.
Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, im Januar 2010


 

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Copyright © 2002 Reiche & Vogel  B.Deltschaft, Berlin im Januar 2010
Änderungen jeglicher Art behalten wir uns jederzeit ohne Benachrichtigung vor.