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Berufsgenossenschaften:
 
Vorschriften Titel zu beziehen bei
BGV C1
Veranstaltungs-und Produktionsstätten für szenische Darstellung
1. April 1998
Gesetzliche Unfallversicherung

(früher  VBG 70)

GUV 66.15
Grundsätze für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
September 1998
Gesetzliche Unfallversicherung
ZH 1/222
Grundsätze für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Bühnen und Studios durch den Sachverständigen bzw. Sachkundigen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Bühnen und Studios" VBG70
Oktober 1989
Gesetzliche Unfallversicherung
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

 

 
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REICHE & VOGEL - Service,  Berlin, imMai 1999
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