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1.EU-Richtlinien:
(Die folgenden Fassungen wurden von den Servern der Bundesregierung oder der EU-Kommission beschafft.)
Bekanntmachung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Fundstelle Internet 15.6.2004)
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Datum des Inkrafttretens: 1.5.2004
Ausfertigungsdatum: 9.1.2004
Status: Erlassen
Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" wurde am 9. Januar 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
am 1. Mai 2004 in Kraft.
Mit dem GPSG werden das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst. Beide treten am 1. Mai 2004 außer Kraft.
220 KB
Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte
(Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG) 6. Januar 2004
Dazu die Anhänge A und B, bezeichnet als274 KB Verzeichnis A und
29 KB Verzeichnis B.
Im Anhang A sind einzelne Vorschriften zur Herstellung, zum Beispiel DIN-Normen, aufgeführt, die den sicherheitstechnischen Stand widergegeben. Je nach Produkt sind diese in der Konformitätserklärung als eingehalten aufzuführen.
Im Anhang B sind die einzelne Vorschriften zum Betrieb aufgeführt, zum Beispiel Unfallverhütungsvorschriften.
Neu und von Interesse dürfte auch folgendes Gesetz sein:
130 KB
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
(Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) 6. Januar 2004
Vorübergehend lassen wir folgende Texte noch stehen:
GERÄTE-SICHERHEITSGESETZ
dazu gibt es noch mehrere Ergänzungen, die hier nicht aufgeführt sind. (ca. 119 KByte)Erste Verordnung zum GERÄTE-SICHERHEITSGESETZ
"elektrische Betriebsmittel" GSGV
Umsetzung der Richtlinien:
73/23/EWH ( Richtlinie ) (ca. 104 KByte)
93/68/EWG ( Ergänzung ) (ca. 195 KByte)
Maschinenrichtlinie 98/37/EG (ca. 254 KByte)
zusammengefaßte Kodifizierung.
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